Stand: Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WC Mobil Münsterland · Inh. Hendrik Ingenhorst
Augustin-Wibbelt-Straße 4 · 46325 Borken
E-Mail: hendrik.ingenhorst@outlook.de · Tel: 0152 27467552

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der WC Mobil Münsterland, Inh. Hendrik Ingenhorst (nachfolgend „Vermieter" genannt), betreffend die Anmietung von mobilen Toilettenwagen/Sanitäranlagen über die Website wc-mobil-muensterland.de oder auf sonstigem Wege durch Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend „Mieter" genannt).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Mietobjekte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.

(2) Der Mieter kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Buchungsanfrage stellen. Der Vermieter erstellt daraufhin ein verbindliches Angebot.

(3) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Nach den auf der Website kommunizierten Richtpreisen beginnt die Tagesmiete ab 179,00 €, das Wochenend-Paket (Fr–So) ab 249,00 € zzgl. 50,00 € für Endreinigung.

(2) Die Lieferung im Umkreis von 15 km um Borken ist kostenlos. Für darüber hinausgehende Entfernungen werden 1,50 € je Kilometer über 15 km (bzw. nach individuellem Angebot) berechnet. Der Kühlschrank kann ohne WC ausschließlich abgeholt werden.

(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich per Überweisung. Der Betrag ist bis spätestens fünf Tage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums zu überweisen. Erfolgt die Buchung kurzfristig (fünf Tage oder weniger vor Mietbeginn), ist der Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungserhalt zu überweisen.

§ 4 Lieferung, Aufstellung und Abholung

(1) Der Vermieter liefert den Toilettenwagen zum vereinbarten Termin an den vereinbarten Ort.

(2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Aufstellort für das Lieferfahrzeug frei zugänglich, befestigt und ebenerdig ist. Etwaige notwendige Genehmigungen zur Aufstellung auf öffentlichen Flächen (z. B. Straßen, Gehwegen) sind rechtzeitig vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen.

(3) Ist der Aufstellort nicht geeignet oder zugänglich und die Lieferung deshalb nicht möglich, trägt der Mieter die entstandenen Kosten.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, holt der Vermieter die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wieder ab. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietsache zum Abholtermin frei zugänglich ist.

§ 5 Pflichten des Mieters und Nutzung

(1) Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen sowie unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Die Nutzung ist nur für den vereinbarten Zweck (Sanitärnutzung) gestattet. Das Einbringen von Fremdstoffen (z. B. Hygieneartikel, Bauschutt, Chemikalien, Speisereste) in die Toiletten ist strengstens untersagt und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

(3) Der Mieter darf den Standort der mobilen Toilette nach der Aufstellung durch den Vermieter nicht eigenmächtig verändern.

(4) Bei Störungen, Beschädigungen oder Vandalismus hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.

§ 6 Reinigung und Endreinigung

(1) Die Mietsache wird vom Vermieter in einem gereinigten und desinfizierten Zustand übergeben.

(2) Die übliche Endreinigung ist im vereinbarten Preis bzw. im entsprechenden Aufschlag (z. B. 50 € beim Wochenendpaket) enthalten.

Wichtiger Hinweis: Bei extremen und über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzungen oder Verstopfungen durch unsachgemäße Nutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand (nach Stundenaufwand) gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 7 Haftung und Schäden

(1) Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für alle Schäden an der Mietsache, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen (z. B. durch Vandalismus, Diebstahl, Feuer, unsachgemäße Bedienung), es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Stornierung / Rücktritt

(1) Eine Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter ist grundsätzlich in Textform möglich.

(2) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann der Vermieter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises
  • 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 80 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Mieter Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hinweis: Bei der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die termingebundene Anmietung eines Toilettenwagens für eine Veranstaltung/Party fällt in der Regel unter diesen Ausschluss.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters (Borken).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.